Aktuelles zum Thema: Gefährdung und Gewalt
Stellungnahme zur Revision des Zivilgesetzbuchs - Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten
Nationalrat spricht sich für das Recht auf gewaltfreie Erziehung aus
Am 30.09.2021 hat der Nationalrat mit 111 zu 79 Stimmen bei drei Enthaltungen die Motion 19.4632 von Nationalrätin Bulliard-Marbach an den Ständerat überwiesen. Die Motion will das in der Bundesverfassung verankerte Recht auf besonderen Schutz der Unversehrtheit von Kindern zivilrechtlich verankern. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst diesen wichtigen Schritt für die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz ausdrücklich.
Die Schweiz muss sich in Sachen Kinderrechte verbessern
UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlicht seine Empfehlungen an die Schweiz.
Kinderrechte im digitalen Raum
Kinder haben Rechte und diese gelten auch im digitalen Raum. Mit der Verabschiedung des «General Comment No. 25» konkretisiert der UN-Kinderrechtsausschuss die Auslegung der UN-Kinderrechtskonvention in der digitalen Welt und zeigt die damit einhergehenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten auf.
Kinderrechte und ausserfamiliäre Unterbringung: internationaler Diskussionstag des UN-Kinderrechtsauschusses
Am 16. und 17. September 2021 lädt der UN-Kinderrechtsausschuss zu einem öffentlichen Diskussionstag («Day of General Discussion») zum Thema Kinderrechte und ausserfamiliäre Unterbringung ein. Die Veranstaltung wird als online-Format an zwei Halbtagen durchgeführt.
Kinderrechte im Parlament: Rückschau auf die Sondersession des Nationalrats
Der Nationalrat hat während der vergangenen Sondersession (3. bis 5. Mai) die Motion «24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention» angenommen. Weiter hat der Rat eine Motion von Nationalrat Nantermod angenommen, die die Verweigerung des Besuchsrechts für den nicht sorgeberechtigten Elternteil unter Strafe stellen will.
Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern verabschiedet
Kindesschutz und Kindeswohl in den Frauenhäusern
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und Kinder sind oftmals mitbetroffen. Institutionen wie Frauenhäuser, in welchen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Schutz und Unterstützung finden, sind in besonderem Masse für die verschiedenen Aspekte des Kindesschutzes im Kontext von häuslicher Gewalt sensibilisiert. Das Bereitstellen kinderspezifischer Angebote und deren angemessene Finanzierung ist notwendig.
Das Kindeswohl ist in migrationsrechtlichen Verfahren nicht genügend berücksichtigt
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Während bei familienrechtlichen Verfahren das Leitprinzip des Kindeswohls weitgehend sorgfältig und konsequent angewendet wird, ist dies in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nur begrenzt der Fall, wie die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem kürzlich publizierten Bericht festhält. Diese Feststellung ist angesichts der besonderen Vulnerabilität von Kindern im Migrationskontext besonders gravierend. Die UN-KRK soll unterschiedslos für alle Kinder und Jugendliche in der Schweiz gelten.