Aktuelles zum Thema: Gefährdung und Gewalt
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur gewaltfreien Erziehung
Die gewaltfreie Erziehung wird endlich gesetzlich verankert. Der Bundesrat nahm Mitte September die Ergebnisse der Vernehmlassung zu der Gesetzesänderung zur Kenntnis und verabschiedete die Botschaft an das Parlament. Gemeinsam mit vielen Kinderrechts- und Kinderschutzorganisationen hat das Netzwerk Kinderrechte Schweiz in der Vernehmlassung eine explizite Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung gefordert. Obwohl der Bundesrat dies nicht aufgenommen hat, setzt er ein wichtiges und langersehntes Zeichen für den Schutz von Kindern in der Schweiz und schafft die Grundlage für eine Erziehung ohne körperliche und psychische Gewalt.
Kinder inhaftierter Eltern: Praxisempfehlungen des Kantons Zürich
Wenn ein Elternteil in Haft gesetzt wird, sind Kinder immer mitbetroffen. Die Situation dieser Kinder fand lange Zeit wenig Beachtung. Der Kanton Zürich hat nun eine Orientierungshilfe sowie Praxisempfehlungen dazu erstellt.
Nationalrat will die Datenlage zur Kinderrechtssituation verbessern
Der Nationalrat hat am 12. Juni 2024 die Motion Müller-Altermatt mit 128 zu 64 Stimmen angenommen. In der Motion geht es darum, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit schweizweit vergleichbare Daten zur Umsetzung der Kinderrechte erhoben werden können. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich.
NFP 76 „Fürsorge und Zwang“ – wichtige Impulse für die Umsetzung der Kinderrechte
Das Nationale Forschungsprogramm „Fürsorge und Zwang“ (NFP 76) legt im Mai dieses Jahres eine Synthese seiner Forschungsergebnisse vor. Die wegweisenden Forschungsarbeiten identifizieren Schwachstellen des Sozialwesens. Im Mittelpunkt aller Arbeiten steht die Frage, wie die Rechte betroffener Kinder und Erwachsener besser gewahrt werden können. Damit sind die Ergebnisse von grosser Bedeutung für die Diskussion über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz.
Kinder, die Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung ausgesetzt sind, müssen besser geschützt werden.
In 20 Prozent der Kindesschutzfälle haben die Kinder elterliche Partnerschaftsgewalt erlebt. Dies stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Eine neue Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) beleuchtet nun die Situation dieser Kinder.