Aktuelles zum Thema: Familie
Ehe für alle: Das Recht des Kindes auf Identität bleibt bei Öffnung der Samenspende für verheiratete, lesbische Paare gewährleistet
Am 9. Dezember 2020 stimmte der Nationalrat der «Ehe für alle» zu. Künftig sind die rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, geöffnet. Mit der Revision wird die derzeit bestehende Ungleichbehandlung beseitigt. So ist künftig u.a. die gemeinschaftliche Adoption von Kindern erlaubt. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist insbesondere die Regelung in Bezug auf die Öffnung des Zugangs zur Samenspende für gleichgeschlechtliche, weibliche Ehepaare relevant, so hat die Schweiz gemäss Kinderrechtskonvention einem Kind das Recht auf Kenntnis der Abstammung zu gewährleisten.
Kinderarmut in der Schweiz
Rund 660‘000 Menschen sind im Jahr 2018 von Einkommensarmut betroffen, davon 144‘000 Kinder. Weitere 291‘000 Kinder sind von Armut bedroht. Laut der UNICEF Studie «Worlds of Influence: Understanding what shapes child well-being in rich countries» leben hierzulande demnach rund 19% der Kinder in Haushalten mit einem Einkommen, welches unter 60% des nationalen Medianeinkommens liegt. Dieser Umstand droht sich durch die Corona-Pandemie weiter zu verschärfen. Die Folgen von Kinderarmut sind fatal für Gesundheit, Sozialleben und Bildung der Kinder.
Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung
Eine neue Studie von Kinderschutz Schweiz zum Bestrafungsverhalten von Eltern in der Schweiz zeigt, dass in vielen Familien unterschiedliche Formen physischer und psychischer Gewalt als Erziehungsmittel zum Alltag gehören. Denn trotz eines leichten Rückgangs körperlicher und psychischer Gewalthandlungen in Familien im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2017, erfährt nach wie vor jedes zwanzigste Kind regelmässig körperliche Gewalt und jedes vierte Kind regelmässig psychische Gewalt. Von Gewalt in der Erziehung sind jüngere Kinder im Vergleich zu älteren Kindern besonders betroffen.
Unterlassene Kindesanhörung bei Entscheid betreffend umgekehrten Familiennachzug – Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Am 16. Juli 2020 befassten sich die Richter des Bundesgerichts mit einer Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich betreffend ausländerrechtlicher Bewilligung zum Verbleib der Kindsmutter bei dem in der Schweiz lebenden Kind mit Schweizer Bürgerrecht. Gerügt wurde mit Verweis auf das Recht auf Achtung des Familienlebens, Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), das Kindeswohl und das Recht auf Anhörung, Art. 3 und 12 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-KRK), dass der Sachverhalt ohne die Anhörung des Kindes nicht rechtsgenüglich festgestellt worden sei.
Das Bundesgericht äussert sich zur Ausgestaltung der Kindesanhörung
Children’s World Report 2020 – eine Studie zum kindlichen Wohlbefinden
Eine internationale Befragung zum Wohlbefinden von Kindern bringt wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Zufriedenheit von Kindern in der Schweiz hervor: In einigen Bereichen, wie dem direkten Lebensumfeld, nimmt die Schweiz im Ländervergleich eine Spitzenposition ein. Bei den Kenntnissen der Kinderrechte hingegen belegt die Schweiz den drittletzten Rang: Nicht einmal vierzig Prozent der befragten Kinder geben an, ihre Rechte zu kennen.
COVID 19 und Kinderbetreuung: News aus den Kommissionen
Die Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und
Ständerates wollen in Ergänzung zu den bisherigen bundesrätlichen Massnahmen
für die Wirtschaft die Kitas und weitere Institutionen der familienergänzenden
Kinderbetreuung Finanzhilfen gewähren. Mit den Beiträgen sollen ausgebliebene
Betreuungsbeiträge der Eltern kompensiert werden können.
Politischer Appell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz unterstützt den Appell von Pro Juventute an den Bundesrat zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Coronavirus und Kinderrechte
Längere Mutterschafts-Entschädigung für Frauen mit kranken Neugeborenen
Der Ständerat hat am 2. März einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes zugestimmt. Neu sollen Mütter mit kranken Neugeborenen länger Mutterschafts-Entschädigung erhalten.